Taxiunternehmer werden

Um Taxiunternehmer zu werden, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Sie benötigen als Taxi- und Mietwagenunternehmer keinen Personenbeförderungsschein (Taxischein) und Führerschein sondern einen Nachweis der fachlichen Eignung zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs. Die Fachkundeprüfung kann nach Anmeldung bei der IHK München ablegt werden.

Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung für das Taxi- und Mietwagenunternehmen sind:

– Zuverlässigkeit,

– Finanzielle Leistungsfähigkeit und

– Bestandene Fachkundeprüfung für Taxen- und Mietwagenverkehr

Sie müssen keinen Vorbereitungskurs für die Fachkundeprüfung nachweisen, um an der Fachkundeprüfung an der IHK München teilzunehmen. Für diejenigen, die bereits über Vorkenntnisse in BWL sowie Rechnungswesen usw. verfügen, reicht das Durchlesen und Ausarbeiten der empfohlenen Literatur aus, um die Prüfung bestehen zu können. Für alle anderen, die keine Vorkenntnisse mitbringen, empfiehlt es sich, den Vorbereitungskurs der Taxi München eG zu besuchen. Hier wird man ausführlich auf die Fachkundeprüfung bei der IHK München vorbeireitet.

Ablauf der Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer München (IHK)

Die Fachkundeprüfung besteht aus zwei Hauptprüfungsteilen:

– Schriftliche Fragen und schriftliche Übungen (Fallstudien) d. h. (schriftlicher Teil) sowie

– mündlicher Teil

Um den schriftlichen Teil der Fachkundeprüfung bestehen zu können, muss man mindestens 50 % der zu vergebenen Punkte erreichen. Wenn weniger 50 % der Gesamtpunktzahl erreicht wird, entfällt die mündliche Prüfung automatisch und die Prüfung gilt somit als nicht bestanden. Beim Erreichen von 60 % der Gesamtpunktzahl (150 Punkte) d. h. 90 Punkte gilt die Prüfung als komplett bestanden. Somit entfällt die mündliche Prüfung.

Bei den schriftlichen Fragen bei der Prüfung von der IHK München handelt es sich um sowohl Multiple-Choice-Fragen (Fragen zum Ankreuzen) als auch Fragen mit direkten Antworten. Bei diesem Teil hat man 60 Minuten Zeit und kann höchstens 60 Punkte erreichen. Man braucht hier mindestens 30 Punkte, um weiterzukommen. Bei den schriftlichen Übungen handelt es sich um Fallstudien, beispielsweise ein Taxiunternehmer hat 1000 Euro Umsatz gemacht, die Umsatzsteuer beträgt 7 %. Wie viel Umsatzsteuer (Euro) muss er am Finanzamt weiterführen) usw., wo man ebenfalls 60 Minuten Zeit zur Verfügung hat und höchstens 52,5 Punkte erreichen kann. Hier gilt ebenfalls die 50%-Grenze, d. h. man benötigt 26,5 Punkte, um weiterzukommen.

Zur mündlichen Prüfung tritt man, wenn man bei allen zwei Prüfungsteilen die Mindestpunktzahl erreicht hat. In dem mündlichen Teil der Fachkundeprüfung können insgesamt 37,7 Punkte vergeben werden. Auch hier gilt die 50 %-Grenze, d. h. man braucht unbedingt 19 Punkte, um weiterzukommen. Die Fragen werden in der Regel von den dreiköpfigen Prüfern des Prüfungsausschusses gestellt. Im Regelfall werden Fragen zu den Teilen gestellt, wo man in den schriftlichen Teilen Fehler gemacht hat.

Empfohlene Literatur für die Fachkundeprüfung Taxiunternehmer in München:

Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer (Botschiert), Verlag Huss München