Ihre Rechte & Pflichten

Auch wenn es um die Taxifahrt geht, kursieren die haarsträubendsten Gerüchte. Was ist bei der Taxifahrt erlaubt und was nicht? Halten sich auch heute noch Rechtsirrtümer und/oder gibt es Verbraucherfallen, die aufzudecken sind?

Der nachfolgende Text gibt Auskunft über die Rechte und Pflichten bei der Taxifahrt in München.

Fahrgast muss nicht das 1. Taxi in der Fahrzeugschlange wählen

Eine weitverbreitete Meinung ist, dass der Fahrgast immer das erste Taxi der Fahrzeugschlange nehmen muss. Dies ist allerdings nicht so –der Fahrgast hat die freie Auswahl, in welches Taxi er steigen möchte.

Wer beispielsweise das Flughafengebäude in München mit viel Gepäck verlässt und ein Flughafentransfer mit dem Taxi wünscht, dem muss nicht zugemutet werden, sich bis an den Anfang der Warteschlange vorzuarbeiten. Obwohl es zwischen den Taxifahrern ein stillschweigendes Abkommen gibt, dass immer das erste Taxi der Schlange den nächsten Gast aufnehmen sollte, so gibt es hierfür keine gesetzliche Regelung. Das gewählte Taxi muss jedoch so auf dem Taxi-Parkplatz stehen, das es diesen ungehindert auch verlassen kann.

Darf der Taxifahrer in München kurze Fahrten ablehnen?

Weitverbreitet ist ebenfalls die Meinung, dass der Taxifahrer in München zu kurze Fahrten ablehnen darf. Doch auch dies ist nicht richtig! Verständlicherweise lieben es einige Taxifahrer nicht, wenn sie nur für kurze Fahrten gebucht werden. Längere Strecken sind zum einen meist wesentlich lukrativer, zum anderen hat sich der Taxifahrer nach Abschluss der Fahrt dann unter Umständen wieder an den Schluss der Warteschlange einzufädeln.

Trotz allem Unmut –ablehnen darf der Taxifahrer diese Fahrt nicht! – Wenn der Taxifahrer es ablehnen sollte, sollten Sie für Reklamezwecken auf jeden Fall die Taxinummer (Taxikonzessionsnummer) aufschreiben. Die Taxinummer finden Sie in der Regel an der Heckscheibe hinten sowie im Wagen.

Muss der Taxifahrer in München jeden Fahrgast aufnehmen?

Ein Taxifahrer darf Fahrgäste ablehnen, sofern er eine Gefährdung für die eigene Person oder den Betrieb vermutet. Zeigt sich der Fahrgast beispielsweise schon vor Fahrtbeginn aggressiv und/oder ist zu vermuten, dass dieser möglicherweise Waffen bei sich trägt, so darf der Taxifahrer hier von seinem Recht Gebrauch machen, die Fahrt abzulehnen.

Auch stark betrunkene und/oder beschmutzte Personen braucht der Taxifahrer nicht aufzunehmen. Der Taxifahrer darf eine Fahrt ablehnen, wenn die Fahrt nicht innerhalb der Beförderungspflichtszone der Landeshauptstadt München liegt.

Ebenfalls ablehnen darf ein Taxifahrer Fahrgäste, die offenkundig ansteckend krank sind.

Müssen sperrige Gepäckstücke mitgenommen werden?

Ein Taxi ist üblicherweise auch dazu da, Gepäck, wie beispielsweise Koffer oder Taschen, zu transportieren. Auch Kinderwagen sowie Rollstühle sollten beim Transport mit dem Taxi problemlos möglich sein. Bitte sagen Sie bei der Bestellung Ihres Taxi immer, was Sie genau transportieren möchten, evtl. die Masse angeben.

Größere Gepäckstücke hingegen, welche die Sicherheit auf der Straße gefährden oder das Taxi beschädigen könnten, braucht der Fahrer nicht zu transportieren.

Kosten Großraumtaxen in München mehr?

Viele Fahrgäste glauben, dass eine Fahrt mit dem sogenannten Großraumtaxi in jedem Fall teurer ist als im herkömmlichen Taxi. Auch dies stimmt jedoch nicht -Großraumtaxen müssen grundsätzlich wie die üblichen Taxen abrechnen. Erst wenn mehr als fünf Personen befördert werden, ist hier ein Zuschlag zu zahlen.