Taxibeschwerden

In Deutschland bieten unzählige Taxiunternehmen ihre Dienste an und rund 50.000 registrierte Taxen befördern hier täglich Fahrgäste von A nach B. In der Regel läuft diese Dienstleistung problemlos ab, sodass Fahrgast und Fahrer gleichermaßen zufrieden sind. Nur ab und zu trifft man auch hier –wie in allen anderen Branchen- auf sogenannte „schwarze Schafe“, die den Kunden eher unzufrieden das Taxi entsteigen lassen. Und das, obwohl die Taxifahrer den Gast nicht nur befördern sollen, sondern ihm die Fahrt eigentlich auch so bequem wie möglich machen sollten.

Anlaufstellen für Taxi-Beschwerden in München

War der Fahrgast mit der Taxifahrt nicht zufrieden, so hat er immer die Möglichkeit, entsprechend eine Beschwerde einzureichen. Doch wer ist der richtige Ansprechpartner hierfür? Ist es schon der Taxifahrer selbst, der die Beschwerde entgegen nehmen sollte? Oder muss die Beschwerde an die Taxi-Leitstelle weitergeleitet werden?. Für den Fall der Fälle, in dem Sie sich beschwerden möchten, wenden Sie sich bitte an die folgenden Ansprechpartner:

Taxi Zentrale München eG

Engelhardstraße 6, 81369 München, Telefon (089) 77 30 77, Telefax (089) 77 24 62

oder bei schwerwiegenden Fällen direkt an

Das Kreisverwaltungsreferat  der Landeshauptstadt München

Hauptabteilung IV – Straßenverkehr, Gewerblicher Kraftverkehr (KVR-IV/25) Hauptabteilung IV – Straßenverkehr, Gewerblicher Kraftverkehr (KVR-IV/25)

Eichstätter Straße 2, 80686 München

Dienstgebäude:

Rüdesheimer Str. 15 / III

Telefon: (089) 23336243 (Frau Lederer)

Fax: (089) 233-36242

Genehmigungsbehörde für Beschwerden bezüglich der Taxifahrt

Wer als Fahrgast nicht zufriedenstellend behandelt wurde, der kann von dem Recht Gebrauch machen, hier eine Beschwerde einzulegen. Der richtige Ansprechpartner bzw. die richtige Stelle hierfür ist die Genehmigungsbehörde, welche für das Taxigewerbe zuständig ist.

Mittels des Codes, welcher an der Heckfensterscheibe des Taxis befestigt ist und auch mit Hilfe des amtlichen Kennzeichens kann das Taxi schnell remittelt werden, sodass der Fahrgast hier ebenso schnell zu seinem Recht kommen kann.

Ist die Beschwerde gerechtfertigt und stellt sich nach einer Prüfung heraus, dass der Taxifahrer seinen Pflichten nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist, so ist es durchaus üblich, dass der Fahrgast sein Geld zurückerstattet bekommt.
Beschwerdeformular auf der Website nutzen

Im Zeitalter von World Wide Web sind auch die Taxiunternehmen in der Regel vernetzt.

Über das Internet können deshalb meist alle Vorbestellungen getätigt werden, Preise abgerufen werden und auch Beschwerden gemeldet werden. So besteht die Möglichkeit, sich gleich mit dem Unternehmen selbst zu einigen. Ist dies jedoch nicht möglich, kann der Fahrgast seine Beschwerde nun auch direkt an die Genehmigungsbehörde weiterleiten. Auch diese Behörde hat auf ihrer Website ein explizites Beschwerdeformular, auf der der Fahrgast seinen Ärger schriftlich kundtun kann.

Manche Städte wiederum haben explizite telefonische Beschwerdestellen eingerichtet, sodass der Fahrgast hier immer gleich auch einen Ansprechpartner zur Seite hat.

Bei Beschwerde Taxi-Quittung vorlegen

Um die Taxifahrt nachweisen zu können, sollte der Fahrgast immer eine Taxiquittung verlangen. Der Taxifahrer muss diese jedoch nur auf Verlangen hin ausgeben, d. h., der Gast muss in der Regel danach fragen.

Mit der Taxiquittung hat der Fahrgast den Beleg zur Hand, dass er tatsächlich an jenem Tag und mit diesem Taxi befördert wurde.

Beschwerden verbessern auch die Dienstleistungen im Taxigewerbe

Wie überall im Leben ist es auch im Taxigewerbe so, dass sich nur dann etwas ändern kann, wenn Kritik am System geübt wird.

Beschwerden ziehen Folgen nach sich, die im besten Fall für den Fahrgast positive Auswirkungen haben wird. Aus diesem Grund sollte sich dieser nicht scheuen, eventuellen Unmut auch an entsprechender Stelle mitzuteilen.